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Allgemeine Reisebedingungen AGB
 

1              Abschluss des Reisevertrages

(a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie „Amorgos-Wanderreisen,“ den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per Telefon, per Telefax oder E-Mail, bei uns direkt oder über unsere Partnerreisebüros vorgenommen werden. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme Ihrer Anmeldung zustande und wird Ihnen mit der Reisebestätigung als Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger ausgehändigt (z. B. per E-Mail, Papierform: nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so liegt ein neues Angebot unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten vor und Sie sind berechtigt, innerhalb von 10 Tagen das neue Angebot von Amorgos-Wanderreise durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) anzunehmen. Der Reisevertrag kommt sodann mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande und Sie erhalten entsprechend Satz 4 dieser Ziffer die Reisebestätigung.

(b) Der Kunde hat für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2              Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines, der der Reisebestätigung beiliegt, ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, und insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 (a) abgesagt werden kann.

3              Leistungen

Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu der betreffenden Reise und sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung.

4              Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen

(a) Amorgos-Wanderreise behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Amorgos-Wanderreise den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Amorgos-Wanderreise zur Preissenkung nach 4 (b) wird ausdrücklich hingewiesen.

(b) Da 4 (a) die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4 (a) unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Amorgos-Wanderreise führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Amorgos-Wanderreise zu erstatten. Amorgos-Wanderreise darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

(c)  Amorgos-Wanderreise behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeiten- oder Routenänderungen). Amorgos-Wanderreise hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

(d) Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4 (a) vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Amorgos-Wanderreise sie nicht einseitig vornehmen. Amorgos-Wanderreise kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Amorgos-Wanderreise bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Amorgos-Wanderreise die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4 (d) entsprechend, d. h. Amorgos-Wanderreise kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Amorgos-Wanderreise bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

(e) Amorgos-Wanderreise kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4 (d) wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Amorgos-Wanderreise den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

(f) Nach dem Ablauf einer von Amorgos-Wanderreise nach 4 (d) bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

(g) Tritt der Kunde nach 4 (d) vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit Amorgos-Wanderreise infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat Amorgos-Wanderreise unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

5              Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

(a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Amorgos-Wanderreise. Es wird empfohlen, aus Beweisgründen den Rücktritt schriftlich zu erklären.

(b) Tritt der Kunde zurück, so verliert Amorgos-Wanderreise den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Hierzu hat Amorgos-Wanderreise folgende Entschädigungspauschalen bestimmt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Amorgos-Wanderreise und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen richten und in Prozent des Reisepreises, orientiert am Zeitpunkt des Kunden, wie folgt lauten:

- bis 30. Tag vor Reiseantritt:                               10 % des Reisepreises

- ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt:                    30 % des Reisepreises

- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt:                    40 % des Reisepreises

- ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt:                      60 % des Reisepreises

- ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt:                        90 % des Reisepreises

- 1 Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt:      95 % des Reisepreises.

Es bleibt dem Kunden stets unbenommen, nachzuweisen, dass Amorgos-Wanderreise ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

(c) Umbuchungen, d. h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart, sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) gemäß den vorgenannten Rücktrittsbedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.

(d) Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Amorgos-Wanderreise nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Amorgos-Wanderreise kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Amorgos-Wanderreise darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Gast einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

6              Rücktritt von Amorgos-Wanderreise

(a) Amorgos-Wanderreise kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die MTZ in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung im Prospekt) ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt. Amorgos-Wanderreise hat den Rücktritt bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet. Amorgos-Wanderreise kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Amorgos-Wanderreise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert ist. In diesem Fall hat Amorgos-Wanderreise den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären.

(b) Sofern Amorgos-Wanderreise nach (a) einen Rücktritt erklärt, so verliert Amorgos-Wanderreise den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und hat die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen des Kunden diesem unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Amorgos-Wanderreise zurückzuerstatten.

7              Kündigung von Amorgos-Wanderreise

Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Amorgos-Wanderreise nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Amorgos-Wanderreise ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Amorgos-Wanderreise den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8              Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

(a) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich bei der in der Reisebestätigung genannten Stelle bzw. der örtlichen Reiseleitung von Amorgos-Wanderreise oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige und konnte Amorgos-Wanderreise infolgedessen nicht Abhilfe schaffen, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Amorgos-Wanderreise den Reisemangel zu beseitigen. Amorgos-Wanderreise kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Amorgos-Wanderreise kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Amorgos-Wanderreise die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Amorgos-Wanderreise Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

(b) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Amorgos-Wanderreise innerhalb der vom Kunden für die Abhilfe gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Amorgos-Wanderreise verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Amorgos-Wanderreise hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Amorgos-Wanderreise auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von Amorgos-Wanderreise zu erstatten. Amorgos-Wanderreise ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen Amorgos-Wanderreise zur Last.

9              Haftung und Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Amorgos-Wanderreise gegenüber dem Kunden für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

 

10            Datenschutz

Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und im Datenschutzhinweis. Amorgos-Wanderreise hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse amorgos-wanderreise@gmx.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an amorgos-wanderreise@gmx.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

11            Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Gast unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. Amorgos-Wanderreise nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

 

Veranstalter

Amorgos-Wanderreise

Regina Sommer

Auricher Str. 16
28219 Bremen

Fon: 0421 553189
Geschäftsführerin: Regina Sommer
Umsatzsteuer-ID: DE 314585468


amorgos-wanderreise@gmx.de
www.amorgos-wanderreise.com

 

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